Rückerstattung Lebensversicherung - Widerruf auch bei Rente

Rückerstattung Lebensversicherung – Widerruf auch bei Rente

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Michael Seitz
30. Oktober 2023

Das Rückabwickeln der Lebens- und Rentenversicherung kann sich in vielen Fällen finanziell lohnen. Gegenüber einer Kündigung erhalten Sie hier Ihre eingezahlten Beiträge plus Ihre Zinsen zurück und können dadurch bei vorzeitiger Auflösung sogar einen Gewinn erzielen.

Laut des verbraucherfreundlichen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) können Versicherte dabei sogar Jahre später noch Ihren Versicherungsverträgen widersprechen, wenn die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft war.

Da dieses Verfahren jedoch eine Klage erfordert und mit entsprechendem Aufwand verbunden ist, empfehlen sich dafür eine Rechtsschutzversicherung sowie eine professionelle Überprüfung der Vertragsunterlagen.

Damit Sie Ihre Erfolgschancen besser einschätzen können, erhalten Sie hier alle Informationen von uns, wann sich ein Widerspruch lohnt und wie die
Rückabwicklung genau funktioniert.

Lebensversicherung widerrufen: das Wichtigste in Kürze

Viele Versicherungsverträge der vergangenen Jahre wurden nicht korrekt abgeschlossen, da die Verbraucher nicht ausreichend über ihr Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht belehrt wurden. Insbesondere betrifft das die Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen dem 01.01.1982 und dem 31. Dezember 2013 nach dem sogenannten Police-Modell abgeschlossen wurden.

Da hier häufig Vertragsunterlagen verspätet übergeben wurden, hat die Widerspruchsfrist von 14 bis 30 Tagen offiziell nie begonnen, weshalb viele Kundinnen und Kunden auch heute noch eine Chance auf Widerruf haben.

Laut mehreren Urteilen des BGH können in diesem Fall alle Beiträge inklusive Zinsen und Gebühren zurückverlangt werden, wodurch der Versicherte mehr als den Rückkaufswert ausbezahlt bekommt und im Anschluss frei über sein Geld verfügen kann.

Besonders bei älteren Verträgen, die vor 2008 geschlossen wurden, stehen die Erfolgschancen dafür gut, allerdings sollten Verbraucher in jedem Fall zuerst ein individuelles Beratungsgespräch in Anspruch nehmen.

Denn für den Widerruf sind theoretisch eine Klage und infolgedessen ein Gerichtsverfahren notwendig.

Eine Rechtsschutzversicherung ist deshalb sehr zu empfehlen – laut neuestem BGH-Urteil deckt diese auch nachträglich noch einen Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten mit der Lebensversicherung ab.

BGH-Urteil-Widerruf-Lebensversicherung

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung (BGH-Urteil):Die Hintergrundgeschichte

Im Urteil vom 7. Mai 2014 entschied der BGH, dass Versicherte ein ewig geltendes Widerspruchsrecht erhalten, wenn sie beim Abschluss ihrer Lebensversicherungsverträge nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert wurden.

Wer von einer fehlerhaften Belehrung betroffen ist, kann so auch Jahre später noch von seiner Versicherung zurücktreten.

Regulär greift das Widerrufsrecht seit 2004 nur innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss – vorher waren es sogar lediglich bis zu 14 Tage.

Laut Urteil des Bundesgerichtshofs konnte diese Frist aufgrund der unzureichenden Aufklärung jedoch nie beginnen und infolgedessen nie ablaufen.

Der Widerruf der Lebens- und Rentenversicherung ist in diesem Fall also auf unbestimmte Zeit möglich. Betroffen sind davon vor allem Versicherungspolicen von 1982 bis 2014, welche heute nicht mehr mit dem europäischen Verbraucherrecht vereinbar sind.

Das ewige Rücktrittsrecht auf diese lohnte sich aus finanzieller Sicht sehr, da die Konditionen bei einem Widerruf deutlich besser ausfallen als bei einer Kündigung.

Kündigung der Lebensversicherung: Die Lebensversicherung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen zum Ende der Versicherungsperiode gekündigt werden. Der Versicherungsnehmer erhält in diesem Fall jedoch nur den Rückkaufswert ausgezahlt, der meist deutlich unter der Summe der bereits eingezahlten Beiträge liegt.

Widerruf der Lebensversicherung: Die Lebensversicherung kann mit dem ewigen Rücktrittsrecht jederzeit widerrufen werden. Der Versicherungsnehmer erhält in diesem Fall tausende Euro mehr als bei einer Kündigung. Folgende Beträge werden rückerstattet:

+ einbezahlte Beiträge

+ Abschlusskosten

+ Verwaltungskosten

+ Ratenzuschläge

+ Nutzungsentschädigung

+ Zinsen und Überschüsse

So funktioniert die Rückabwicklung der Lebensversicherungen

Dank des BGH-Urteils haben Verbraucher nun die Chance, ihre zwecklosen Policen ohne große Einbußen loszuwerden oder schlechte Verträge nachwirkend zu verbessern.

Um eine fehlerhafte Belehrung zu identifizieren und Ihr Recht vor Gericht durchzusetzen, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem eigenen Juristen oder der Beratungsstelle der Verbraucherzentralen.

Eine erste Einschätzung, ob eine Rückabwicklung möglich ist und wie viel Geld diese einbringen wird, kann bereits online erlangt werden. Erscheint der Widerruf Ihrer Lebensversicherung oder Rentenversicherung dann als sinnvoll, kommt es zur Einleitung des Widerspruchsverfahrens.

Falls die Versicherungen der Rückabwicklung zustimmen oder das Gericht diese durchsetzt, erhält der Verbraucher meist deutlich mehr Geld als bei einer Vertragskündigung, da er nicht nur Anspruch auf die eingezahlten Beiträge, sondern auch auf einen Nutzungsersatz hat.

Von den eingezahlten Beiträgen dürfen die Versicherer manche Positionen abziehen, andere jedoch nicht:

  • Zulässige Abzüge: Rückkaufswert, Risikoanteile, Steuern
  • Unzulässige Abzüge: Abschluss- und Verwaltungskosten, Betriebskosten und Ratenzahlungszuschlag
Rückerstattung Lebensversicherung

Widerspruch durchsetzen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Um von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen und die Beiträge zurückzufordern, die Sie in Ihre Lebens- oder Rentenversicherung investiert haben, empfehlen wir folgendermaßen vorzugehen:

Schritt 1: Belehrung überprüfen lassen
Ohne die Unterstützung von Profis stehen die Chancen für Laien schlecht, ihren Widerspruch geltend zu machen. Denn meist können sie weder einschätzen, ob eine Belehrung fehlerhaft war, noch welchen finanziellen Nutzen sie aus einem Gerichtsverfahren ziehen würden.

Deshalb sollte als Erstes ein Anwalt oder ein Dienstleister, der sich auf Widerspruchsverfahren spezialisiert hat, engagiert werden. Dafür kann der ursprüngliche Vertrag entweder bei einem privaten Anwalt oder bei der Verbraucherzentrale Hamburg überprüft werden.

Schritt 2: Rückabwicklung Lebensversicherung berechnen
Durch den Juristen geschieht nun eine juristische und mathematische Prüfung, wie viel Geld die Rückabwicklung erzielen kann. Alternativ können die Vertragsdaten auch in einen kostenlosen Onlinerechner eingegeben werden, um eine grobe Vorstellung zu erhalten.

Dieser Schritt ist unbedingt nötig, da eine Rückabwicklung nicht in jedem Fall sinnvoll ist. Es macht insbesondere Sinn Lebensversicherungen zu behalten, wenn es sich dabei um gute Verträge handelt, andernfalls Steuervorteile verloren gingen oder der Berufsunfähigkeitsschutz daran gebunden ist.

Schritt 3: Widerspruch Lebensversicherung erklären. Fehlt bei Ihrem Vertrag die ordnungsgemäße Belehrung und eine Rückabwicklung lohnt sich, kann im dritten Schritt der Widerspruch eingeleitet werden.

Dazu kann einfach online ein Musterbrief für den Widerruf von Lebensversicherungen heruntergeladen und unterschrieben werden. Anschließend sollte dieser per Einschreiben an die zugehörige Versicherung verschickt werden, um anschließend den Versand eindeutig nachweisen zu können.

Lebensversicherungsvertrag: Wie der Widerruf wirksam wird

Nach Einreichung des Widerspruchs in Schriftform kommt es gegebenenfalls zu einer Ablehnung vonseiten der Versicherung. In diesem Fall ist es sinnvoll, sich professionelle Unterstützung zu suchen und einen Anwalt einzuschalten.

Meistens gelingt diesem ein Vergleich, doch in einigen Fällen muss er vor Gericht ziehen, um Ihren Anspruch geltend zu machen.

Ist der Widerspruch erfolgreich, erhalten Sie anschließend sämtliche eingezahlten Beiträge zurück sowie alle Zinsen, die mit diesem Geld erwirtschaftet werden konnten.

Auch bei gekündigten oder ausgelaufenen Verträgen ist ein Widerruf noch nachwirkend möglich und sinnvoll, da hier die hohen Zinsen einen enormen Teil der Nachzahlung ausmachen.

Allerdings muss hierfür nachgewiesen werden, dass auch tatsächlich Zinsen mit Ihrem Kapital erwirtschaftet wurden – die bloße Vermutung reicht nicht.

Ist der Widerspruch vor Gericht hingegen nicht erfolgreich, müssen Sie die Gerichtskosten tragen, weshalb eine Rechtsschutzversicherung besonders wichtig ist.

Rückabwicklung Lebensversicherung

Gültigkeit des BGH-Urteils: Für diese Verträge gilt das ewige Widerspruchsrecht

Betroffen von der fehlerhaften Belehrung sind viele Verträge, die zwischen 1982 und 2014 geschlossen wurden, welche die exakt selbe Widerrufsbelehrung nutzten.

Darin wurde entweder die Widerrufsbelehrung nicht hervorgehoben und im Fließtext versteckt, Beginn und Ende der Widerrufsfrist nicht klar bezeichnet oder die Widerrufsbelehrung rechtlich falsch dargestellt.

In neueren Verträgen wurde das korrigiert, sodass hier kein Einspruch aufgrund des BGH-Urteils stattfinden kann.

Für in diesen Zeitraum fallende Lebensversicherungen gilt das BGH-Urteil allerdings ohne Ablauffrist, was bedeutet, dass Lebensversicherungen auch noch 2019 bis 2022 rückwirkend widerrufen werden können.

Das gilt auch für alle Lebens- und Rentenversicherungen – egal ob fondsgebunden oder nicht.

Bei fondsgebundenen Versicherungen hängt die Auszahlung jedoch von der Entwicklung der gekauften Fondsanteile ab. Um hier keine Verluste zu machen, muss der Zeitpunkt des Widerrufs besonders sorgfältig werden.

  • Verträge nach Antragsmodell: Hier gibt es anstelle des Widerspruchsrechts ein Rücktrittsrecht, für welches bei unzureichender Belehrung jedoch das gleiche ewige Rücktrittsrecht greift.
  • Laufende & abgelaufene Verträge: Das BGH-Urteil gilt unabhängig davon, ob die Verträge noch laufen, bereits ausgelaufen sind oder schon gekündigt wurden.
  • Fondsgebundene Verträge: Das ewige Widerrufsrecht gilt gleichermaßen für Verträge mit und ohne Fondsanlage.
  • Riester-Rentenversicherungen: Theoretisch greift das Widerrufsrecht auch hier, praktisch ist es jedoch kaum zielführend, da es auch diese Policen keinen Rückkaufswert gibt.
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen & Risikolebensversicherungen: Hier gelten die gleichen Regelungen wie bei den Lebens- und Rentenversicherungen, jedoch ist ein Widerspruch bei diesen nur in den wenigsten Fällen sinnvoll, da sie meist einen großen Schutz bieten und nur geringe Beiträge verlangen.

Fazit: Widerspruchsrecht Lebensversicherung

Versicherte sollten sich im Vorfeld genau überlegen, ob sich das Einfordern ihres Widerspruchsrechts finanziell für sie lohnt und ob sie auch dazu bereit sind, dieses vor Gericht einzuklagen.

Denn in den meisten Fällen stimmen die Versicherungen nicht direkt dem Verbraucherwunsch zu, sondern versuchen diese weiterhin an ihre Policen zu binden.

Dann ist das Einschalten eines Anwalts nötig, was natürlich immer einige Strapazen mit sich zieht. Ist das Verfahren jedoch erfolgreich, kann die Lebens- oder Rentenversicherungen vorzeitig ohne Verluste beendet werden.

Anders als bei einer Kündigung bekommen Sie in diesem Fall Ihr gesamtes, bisher investiertes Geld zuzüglich Zinsen zurück.

Eine Chance, die es sich oft zu nutzen lohnt.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Rückabwicklung Lebensversicherung

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