Rückabwicklung Lebensversicherung: Finanzielle Vorteile nutzen
Sie möchten wissen, warum das Rückabwickeln von Lebensversicherungen gegenüber der Kündigung finanzielle Vorteile bringt? Mit unserer Expertise helfen wir Ihnen dabei, den Widerruf möglichst lukrativ zu gestalten. Erfahren Sie noch heute mehr über das Thema, in einem kostenfreien Beratungsgespräch.
Beratungsgespräch anfordernWir beraten Sie unabhängig bei der Rückabwicklung von Lebensversicherungen
Gemäß der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist es Versicherten auch viele Jahre nach Ablauf von Lebens- oder Rentenversicherungen möglich, den Vertrag anzufechten, wenn in der Widerspruchsbelehrung Fehler vorliegen. Klingt erstmal gut, aber was heißt das für Sie genau? Hier bringen wir für Sie Licht ins Dunkel der Lebens- und Rentenversicherungsverträge. Seit einigen Jahren sind wir mit Seitz & Partner eigenständig und unabhängig in der Finanzwelt unterwegs und haben dabei viele Verbraucher zum Thema Lebensversicherung beraten dürfen. Wir entschlüsseln mit Ihnen, ob Sie eine Chance auf die Rückabwicklung haben und sich Beiträge mit einem Rückkaufswert von mindestens 5000 € erstatten lassen können. Lassen Sie sich Ihre Chance auf mehr Geld nicht entgehen!
Fehlendes Know-how des Versicherten bei Widerruf und Rückabwicklung
Viele Lebensversicherungen sind aufgrund von steigenden Abschluss- und Verwaltungsgebühren, sowie anlässlich sinkender Zinsen mittlerweile unrentabel. Damit stellt sich für Sie als Verbraucher natürlich die Frage nach der Kündigung der Lebensversicherung.
Aber ist die Kündigung, auch aufgrund der Kosten für den Stornoaufschlag, den der Versicherer Ihnen vom Rückkaufswert abziehen kann, die beste Lösung?
Da in vielen Fällen ein Widerruf möglich ist, lohnt es sich, wenn Sie die Rückabwicklung der Lebensversicherung vom Experten prüfen lassen. Im besten Fall stellt dieser fest, dass eine Rückabwicklung für Sie mehr Sinn ergibt.
Vor allem, wenn Ihre Lebens- und Rentenversicherung zwischen den Jahren 1994 und 2007 geschlossen wurde, sollten Sie einen Widerruf in Erwägung ziehen. Hierbei könnten Sie durch die Rückerstattung von Beiträgen echtes Kapital aus bereits eingezahlten Prämien schlagen.
Die Verbraucherzentrale bestätigt, dass in vielen Versicherungsverträgen, die vor 2007 abgeschlossen worden sind, der Verbraucher nicht korrekt über das Widerrufsrecht aufgeklärt worden ist.
Laut dem Urteil des BGH gilt für Anlageberater die Aufklärungspflicht, gegenüber dem Versicherten, welche bis zur Beendigung des gemeinsamen Vertrags bestehen bleibt. Anlagevermittler müssen dem Kunden vollständige und wahrheitsgetreue Informationen bereitstellen. Ist dies nicht lückenlos geschehen, so können Versicherte aus dem Vertrag aussteigen.
Als Beispiel: Hat der Versicherer etwa die Widerrufsbelehrung im Fließtext des Vertrags versteckt, ohne diese deutlich vom übrigen Text abzugrenzen, so liegt ein klarer Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot vor und Sie können den Vertrag heute noch, aufgrund von falscher Widerrufsbelehrung widerrufen.
Weitere Gründe, warum Sie heute noch widerrufen können:
- die Kosten des Vertrags wurden Ihnen nicht ordnungsgemäß aufgezeigt
- der Garantiezins der Lebensversicherung wurde Ihnen nicht vorschriftsmäßig erklärt
- Sie wurden nicht über die Absicherung im Todesfall aufgeklärt und es gab kein Vergleichsangebot
- die Überschussbeteiligung wurde Ihnen korrekt dargelegt
- Sie haben keine Aufklärung über das Versicherungsvertragsgesetz § 163 VVG erhalten
- keine Aufklärung über § 89 und § 314 VAG
- Enteignungsklausel
Das klingt kompliziert? Keine Sorge, bei Seitz und Partner beraten wir Sie, und klären Sie detailliert darüber auf, ob Sie Ihre Lebensversicherung rückabwickeln können und mit einer Auszahlung der bereits abgeschlossenen Beiträge plus Zinsen rechnen dürfen. Bei rechtlichen Fragen lohnt es sich hingegen, einen Anwalt zu konsultieren.
Für die Prüfung auf Rückzahlungen durch den Widerruf der Lebensversicherung oder von anderen Verträgen stehen wir Ihnen mit unserem umfassenden Know-how gerne zur Verfügung.
Wir erklären Ihnen die finanziellen Unterschiede von einer Kündigung der Lebensversicherung und vom Widerruf der Lebensversicherung.
Zudem beraten wir Sie zu folgenden Themen:
- ob die Widerrufsbelehrung korrekt im Versicherungsvertrag verankert wurde
- welche weiteren Policen (wie z. B. Riester-Rentenversicherung, Rückdeckungsversicherung und mehr) sich bei Ihnen für einen Widerruf eignen und rückabgewickelt werden können
- welche Frist einzuhalten ist, um die Versicherung rückabwickeln zu lassen
- was Sie tun können, wenn Sie bereits gekündigt haben
- mit welcher Rendite Sie rechnen können, wenn Sie eingezahlte Beiträge zurückerhalten
- ob die Kündigung der Lebensversicherung für Sie, trotz der hohen Abschlusskosten, die finanziell bessere Lösung ist
- uvm.
Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie, wie Sie für die Rückabwicklung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung bares Geld bekommen können – ganz ohne Abschluss- und Verwaltungskosten.
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Wir sind Ihr vertrauensvoller Partner für die Lebensversicherungsrückabwicklung
Unsere Kunden sind begeistert und überzeugt...
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen und möchten das Beste aus Ihrer abgeschlossenen Lebensversicherung herausholen? Bei Seitz und Partner sind wir stets darauf bedacht, für Sie das Beste aus Ihren Finanzen herauszuholen. Dies gilt auch für die Lebensversicherungsrückabwicklung. Besonders, wenn Sie Ihre Lebens- und Rentenversicherungen zwischen den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossen haben, kann Ihnen ein Beratungsgespräch mit uns weiter helfen. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie ein einstündiges, unverbindliches Beratungsgespräch.
Häufig gestellte Fragen
Sie können Ihre Lebensversicherung innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen, indem Sie einen form- und fristgerechten Widerruf bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einreichen.
Die Sinnhaftigkeit der Rückabwicklung einer Lebensversicherung hängt von verschiedenen Faktoren wie der aktuellen Verzinsung und den individuellen finanziellen Bedürfnissen ab. Es ist ratsam, sich hierzu fachkundig beraten zu lassen.
Ja, auch Rentenversicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen zurückabgewickelt werden.
Der “Widerrufsjoker” bezieht sich auf die Möglichkeit, eine Lebensversicherung auch nach Ablauf der regulären Widerrufsfrist zu widerrufen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Nutzungsersatz bezieht sich auf die Möglichkeit des Versicherers, im Falle der Rückabwicklung der Lebensversicherung eine angemessene Nutzungsentschädigung für die Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes zu verlangen. Dies sollte juristisch geprüft werden.
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keinerlei steuerliche Beratung in diesem Vorgespräch durchführen können.